Wie der Tagespresse zu entnehmen war, konnte der Kanton Luzern in der Stadt Luzern mit dem Hirschpark eine weitere (vorübergehende) Unterkunft für Asylsuchende organisieren (Neue Luzerner Zeitung vom 2.12.2013). Gestützt auch auf diesen Umstand ist davon auszugehen, dass sich dem Kanton Luzern grundsätzlich bereits im Mai 2012 Alternativen zur Unterbringung von Asylbewerbern geboten hätten. Zwar wird keineswegs von der Hand gewiesen, dass es sich beim Vergabethema um ein diffiziles und in der Bevölkerung intensiv diskutiertes Thema handelt. Dass dies jedoch einen kausalen Einfluss auf das Erfordernis der Dringlichkeit hätte, ist gestützt auf die obigen Ausführungen nicht ersichtlich.