Hätte unter den Interessenten der Zuschlag nicht erteilt werden können, hätte sich – mit Verweis auf die vorstehenden Ausführungen – dem Beschwerdegegner sekundär immer noch die Möglichkeit der freihändigen Vergabe geboten. Dass keine Alternative zur freihändigen Vergabe bestanden hätte – wie dies der Regierungsrat vorbringt –, kann so nicht bestätigt werden. Wie der Tagespresse zu entnehmen war, konnte der Kanton Luzern in der Stadt Luzern mit dem Hirschpark eine weitere (vorübergehende) Unterkunft für Asylsuchende organisieren (Neue Luzerner Zeitung vom 2.12.2013).