Die Investitionssumme für die Erstellung der Asylunterkunft beläuft sich auf rund Fr. 5 Mio. Unklar ist, ob die insgesamt Fr. 212'00.-- für die Planleistungen (Teilphasen B1 [Fr. 32'000.--], B2 [Fr. 40'000.--] und B3 [Fr. 140'000.--]) noch hinzuzurechnen sind oder diese bereits in den geschätzten Fr. 5 Mio. enthalten sind. Ebenso weist die Beschwerdeführerin richtig darauf hin, dass der Wert des Baurechts nicht bekannt ist und auch nicht offen liegt, ob dieser in der Investitionssumme berücksichtigt ist. Der Beschwerdegegner äussert sich zu diesen offenen Fragen in der Vernehmlassung nicht.