Die Erstellung des Asylzentrums durch die Genossenschaft Z macht nur aufgrund des anschliessenden Mietvertrags Sinn. Diese sachliche Verknüpfung wird vom Beschwerdegegner zu Recht nicht bestritten. Es handelt sich bei der strittigen Vergabe um eine öffentliche Beschaffung des Bauhauptgewerbes. Die Investitionssumme für die Erstellung der Asylunterkunft beläuft sich auf rund Fr. 5 Mio. Unklar ist, ob die insgesamt Fr. 212'00.-- für die Planleistungen (Teilphasen B1 [Fr. 32'000.--], B2 [Fr. 40'000.--] und B3 [Fr. 140'000.--]) noch hinzuzurechnen sind oder diese bereits in den geschätzten Fr. 5 Mio. enthalten sind.