Zu Recht weist die Beschwerdeführerin nämlich darauf hin, dass mehrere Gründe für die Übernahme des Refinanzierungsrisikos durch den Kanton Luzern sprechen: Die Wahrscheinlichkeit der frühzeitigen Auflösung des Asylzentrums ist aufgrund der schwierigen Unterkunftssituation für Asylsuchende als gering einzustufen. Von den über vierzig geprüften Standorten erschien einzig der aktuell zur Diskussion stehende als tauglich (vgl. dazu die Medienmitteilung des Kantons Luzern). Dass es in den nächsten Jahren einfacher sein soll, entsprechende Unterkünfte zu finden, ist kaum wahrscheinlich.