Kantone und Gemeinden sowie andere Träger kantonaler und kommunaler Aufgaben sorgen dafür, dass die Vorhaben für umfangreiche öffentliche Einkäufe, Dienstleistungen und Bauten sowie die Kriterien für Teilnahme und Zuschlag amtlich publiziert werden. Sie berücksichtigen dabei die vom Bund eingegangenen staatsvertraglichen Verpflichtungen (Abs. 2). 10. Der Beschwerdegegner macht geltend, die Vergabe des Auftrags zur Projektierung, Realisierung und Vermietung eines Asylzentrums an die Genossenschaft Z stelle keine öffentliche Beschaffung dar.