Es erleichtert die berufliche Mobilität und den Wirtschaftsverkehr innerhalb der Schweiz allgemein, unterstützt die Bestrebungen der Kantone zur Harmonisierung der Marktzulassungsbedingungen und stärkt dadurch sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz (Gammenthaler, Die Auslegung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt im Vergleich zum europäischen Binnenmarkt, in: Freiburger Schriften zum Europarecht Nr. 14, Freiburg 2011, S. 5; vgl. Art. 2 BGBM). Ergänzend zu entsprechenden Bundesvorschriften (Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen [BöB; SR 172.056.1]; Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen [VöB;