BGer-Urteil 1C_430/2007 vom 21.4.2008 E. 1.3). 9. Das BGBM soll die Funktionsfähigkeit des schweizerischen Binnenmarktes verbessern, indem Marktzugangsbeschränkungen beseitigt werden, die aus unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Regelungen im Bereich von Handel und Gewerbe resultieren. Die föderale Struktur der Schweiz soll dadurch jedoch nicht aufgehoben werden. Das Ziel ist damit die Errichtung eines schweizerischen Binnenmarkts, in dem die Produktionsfaktoren weitestgehend beschränkungsfrei zirkulieren können.