8. Die Beschwerdeführerin beantragt eine Parteibefragung mit dem Beschwerdegegner sowie die Zeugeneinvernahme zweier Mitglieder der Genossenschaft Z. Weiter ersucht sie um Edition der Korrespondenzen und Protokolle von Sitzungen zwischen dem Kanton Luzern und der Genossenschaft, des Grundbuchauszugs der für das Baurecht vorgesehenen Grundstück-Nrn. 107 und 3362, GB Kriens, sowie um eine Liste mit sämtlichen Genossenschaftern der Genossenschaft Z. Aus den von der Beschwerdeführerin aufgelegten Akten ergibt sich der rechtserhebliche Sachverhalt mit hinreichender Klarheit.