Um die Sachlage noch besser beurteilen zu können, wurde die Luzerner Regierung gebeten, weitere Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus ersuchte das Sekretariat um Zustellung der Verfügung, wonach die Vergabe des Auftrags zur Planung, Projektierung und Realisierung des Asylzentrums Grosshof in Kriens vom Kanton Luzern an die Genossenschaft Z sowie der Auftrag zum Bau des Asylzentrums direkt und ohne öffentliche Ausschreibung erfolgte bzw. erfolgen werde. Sollte bisher keine solche Verfügung erlassen worden sein, werde der Regierungsrat ersucht, diese zwei Punkte in Form einer Feststellungsverfügung festzuhalten und der WEKO gegenüber formell zu eröffnen.