Nach Ablauf des Mietvertrags mit dem Kanton soll das Mietverhältnis bei nachgewiesenem Bedarf erneuert werden können. Andernfalls soll das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden. B. In der Folge beauftragte der Regierungsrat des Kantons Luzern mit Beschluss Nr. 575 vom 11. Mai 2012 die Dienststelle Immobilien unter anderem, in Zusammenarbeit mit dem GSD das Raum- und Betriebskonzept und die Offertunterlagen für den Standort Grosshof in Kriens bis Ende Mai 2012 zu erstellen.