Die von der Einzonung betroffene dreieckige Fläche schliesst auf ihrer nordwestlichen Seite direkt an die bestehende Arbeitszone A IV an, ist aber ansonsten von der Landwirtschaftszone umgeben, teilweise abgetrennt durch die Wissemme. Unter diesen Voraussetzungen kann nicht von einer Arrondierung im Sinn des Schliessens einer Baulücke gesprochen werden. Die Einzonung erscheint vielmehr als zusätzliches Auskragen der Arbeitszone A IV in südöstlicher Richtung. Daran ändert auch der abgrenzende Verlauf der Wissemme nichts.