Auch knapp geeignete FFF der Kategorie 3 stellen soweit ersichtlich Teil des vom Kanton Luzern sicherzustellenden FFF-Kontingents von 27'500 ha FFF dar, das wie erwähnt nur noch knapp gewährleistet ist (vgl. zur Berücksichtigung beschränkt geeigneter Bodenkategorien bei der Berechnung der FFF-Gesamtflächen: BGer-Urteil 1A_19/2007 vom 2.4.2008 E. 6.1 ff.). Es liegt daher nahe, den potentiellen Verlust dieser Flächen grundsätzlich den gleichen Vorgaben zu unterstellen, wie Flächen der Kategorien 1 ("sehr gut geeignet") und 2 ("gut geeignet").