"bedingt anrechenbar" verwehrt werde. Die streitbetroffene Fläche zählt laut der Bodenkarte des Geoportals des Kantons Luzern zu den FFF, wenn auch mit dem Vermerk "knapp geeignet" (Kategorie 3) versehen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Kategorisierung in Bezug auf die Einzonbarkeit resp. das Erfordernis von Ersatzmassnahmen einen Einfluss haben sollte. Auch knapp geeignete FFF der Kategorie 3 stellen soweit ersichtlich Teil des vom Kanton Luzern sicherzustellenden FFF-Kontingents von 27'500 ha FFF dar, das wie erwähnt nur noch knapp gewährleistet ist (vgl. zur Berücksichtigung beschränkt geeigneter Bodenkategorien bei der Berechnung der FFF-Gesamtflächen: