Unbestritten scheint zu sein, dass die D AG einen Bedarf von ca. 1 ha aufweist und bereits ca. 2/3 der Reserven in der bestehenden Arbeitszone im Gebiet X zugesprochen erhalten hat. Seitens der übrigen Interessenten (Schlosserei und Pferdezucht) liegen laut der Gemeinde bloss mündliche Zusagen vor. Damit ist weder ein über die vorhandenen Baulandreserven hinausgehender Bedarf noch der Ausschluss der Ansiedlung einzelner Nutzungen an alternativen Standorten in den gemäss Siedlungsleitbild und Planungsbericht noch vorhandenen Reserven schlüssig nachgewiesen.