Im Übrigen hat die Gemeinde auch bezüglich des Störpotentials der geplanten Nutzungen keine näheren Angaben gemacht. Die Äusserungen der Beschwerdeführer, der Erwerb einzelner Grundstücke mit Baulandreserven sei für Dritte "kaum denkbar" bzw. dort ansässige Unternehmen würden sich Erweiterungen "vorbehalten", lassen zudem nicht darauf schliessen, dass Erwerbsmöglichkeiten definitiv ausgeschlossen wären. Unbestritten scheint zu sein, dass die D AG einen Bedarf von ca. 1 ha aufweist und bereits ca. 2/3 der Reserven in der bestehenden Arbeitszone im Gebiet X zugesprochen erhalten hat.