Allein durch die Erschliessung der unüberbauten Fläche über das interne Betriebsareal sei der Erwerb für Dritte kaum denkbar. Auf dem Grundstück Nr. v, GB Schüpfheim, sei seit Jahrzehnten ein Fussballplatz. Auf diesem Areal sei eine betriebliche Erweiterung des benachbarten Betriebs denkbar. Nebst den bereits vorhandenen und bekannten Unternehmern sei inzwischen ein weiteres einheimisches Gewerbe im Bereich Mechanische Fertigung und Bauschlosserei interessiert, im Gebiet X eine Fläche von rund 4'000 m2 zu erwerben. Für die weitere Entwicklung sei die Gemeinde auf gewisse Reserven auch in der Arbeitszone angewiesen.