Für das Gebiet X weist das Siedlungsleitbild eine nicht überbaute eingezonte Fläche von 1,5 ha aus. Laut dem Planungsbericht umfassen die Baulandreserven in der Gemeinde Schüpfheim die folgenden Flächen: Wohnzone W2: 2,18 ha Wohnzone W3: 0,40 ha Wohn- und Arbeitszone WA3: 3,50 ha Kernzone K : 0,15 ha Total: 6,23 ha Die Beschwerdeführer bringen in ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde vor, die von der Vorinstanz erwähnten Baulandreserven stünden als Alternative nicht zur Verfügung. Eine Teilfläche des Grundstücks Nr. z, GB Schüpfheim (Wohn- und Arbeitszone), sei mit einem bis 20. November 2015 befristeten Kaufsrecht belastet.