Dass die genannten Reserven momentan nicht verfügbar seien, möge zutreffen. Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Revision des PBG werde eine Möglichkeit geschaffen, nicht verfügbares Bauland nach Fristablauf zum Verkehrswert zu erwerben. 5.3.2. Dem Siedlungsleitbild der Gemeinde Schüpfheim vom 25. März 2011 ist zu entnehmen, dass im Gebiet Z (dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone WG3, heute dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone A3) eine Fläche von 3,5 ha bereits eingezont wurde, wovon 1,5 ha für eine Mehrfamilienhaus-Überbauung genutzt werden. Für das Gebiet X weist das Siedlungsleitbild eine nicht überbaute eingezonte Fläche von 1,5 ha aus.