Die Gemeinde habe im Siedlungsleitbild entschieden, in einer gemischten Zone im Dorfzentrum schwergewichtig Wohnnutzung zuzulassen. Dass sie jetzt argumentiere, eine Arbeitsnutzung solle nur für nicht störende Gewerbe zulässig sein, ändere nichts daran, dass sich die Gemeinde Kapazitätsreserven gestützt auf ihre Zuordnung im Siedlungsleitbild anrechnen lassen müsse. In ihrem Entscheid für ruhiges Gewerbe in der gemischten Zone liege gleichzeitig der Entscheid gegen emittierendes Gewerbe. Dass die genannten Reserven momentan nicht verfügbar seien, möge zutreffen.