a RPV die Erforderlichkeit der Prüfung von Alternativen ausserhalb der FFF statuiert (vgl. Erläuternder Bericht, S. 10 f.). Der Standort auf den FFF darf nur gewählt werden, wenn unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts der FFF eine andere Lösung raumplanerisch nicht sinnvoll ist. Die Vorinstanz geht – gestützt auf den Amtsbericht der Dienststelle rawi – davon aus, dass die geplanten Vorhaben (Genossenschaft C und D AG) an diesem Standort in den bestehenden Baulandreserven realisiert werden könnten. Nach deren Abklärungen habe die Gemeinde Schüpfheim noch ca. 1,5 ha unüberbaute Arbeitszonen im Dorfzentrum.