Bereits im KRP 2009 wird, wie erwähnt, auf die schwindenden FFF-Reserven im Kanton Luzern hingewiesen und verlangt, dass die FFF bei der Interessenabwägung im Rahmen von Einzonungen zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Bundesrat den Kanton Luzern anlässlich der Genehmigung des KRP 2009 vom 24. August 2011 (BBl 2011 S. 7320 f.) unter anderem aufforderte, im Rahmen einer der nächsten Richtplananpassungen das Kapitel L6 "Landwirtschaft" mit einem Kompensationsmechanismus bei Beanspruchung von FFF zu ergänzen (BBl 2011 S. 7321, E. 7 lit. h; vgl. dazu auch: