sogar im Genehmigungsstadium – an neuere rechtliche Entwicklungen anzupassen ist, zumal auch letztere in der Regel einen gewissen Vorlauf haben und – zumindest in Bezug auf ihre rechtliche Thematik – der Bevölkerung und den betroffenen Gemeinwesen üblicherweise im Voraus zur Kenntnis gebracht werden. Es kann denn auch nicht behauptet werden, dass die Änderung resp. Präzisierung der FFF-Strategie im August 2012 mit ihren Auswirkungen auf die kommunalen Planungsträger gänzlich unerwartet erfolgt sei.