Der KRP 2009 legt fest (vgl. Koordinationsaufgabe L6-2, S. 129), dass zur ungeschmälerten Erhaltung der FFF folgende Vorkehrungen zu treffen sind: - Die FFF werden aufgrund bodenkundlicher Grundlagen (Bodenkarten) hinsichtlich ihrer tatsächlichen Eignung als Ackerböden überprüft. - Das Monitoring im Bereich der FFF wird fortgesetzt, so dass die Erhaltung der erforderlichen Mindestfläche von 27'500 ha besser gewährleistet werden kann. - Bei der Interessenabwägung im Rahmen von Einzonungen sind die FFF zu berücksichtigen.