Im Rahmen ihres Ermessens habe sie den noch geringen Verlust an FFF weniger stark gewichten dürfen als das Interesse des Regionalzentrums Schüpfheim, genügend verfügbare Entwicklungsmöglichkeiten für die Wirtschaft anbieten zu können. Das BUWD habe im Vorprüfungsbericht zwar einen Genehmigungsvorbehalt gemacht, der direkt an einen Bedarfsnachweis – nicht aber an die Kriterien "isolierte Lage" und "Fruchtfolgeflächen" – geknüpft gewesen sei. Die Gemeinde habe folglich davon ausgehen können, dass bei Erfüllung dieser Auflage einer Genehmigung nichts mehr im Weg stehe. 4.3. 4.3.1. Bund, Kantone und Gemeinden sorgen gemäss Art.