Das darauf gestützte Argument sei im Ortsplanungsverfahren bis im August 2012 von eher untergeordneter Bedeutung und nicht absehbar gewesen. Auch im Vorprüfungsbericht sei dies nicht erwähnt worden. Die Kompensation von FFF sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht zwingend gewesen. Die Gemeinde habe die damals üblichen Massnahmen ausgeführt und ausführlich dokumentiert. Im Rahmen ihres Ermessens habe sie den noch geringen Verlust an FFF weniger stark gewichten dürfen als das Interesse des Regionalzentrums Schüpfheim, genügend verfügbare Entwicklungsmöglichkeiten für die Wirtschaft anbieten zu können.