Das Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement (BUWD) hat die Revisionsarbeiten zur Anpassung des Richtplans an die neuen Anforderungen des Bundesrechts an die Hand genommen und geht gegenwärtig von der Genehmigung des revidierten Richtplans durch den Bundesrat auf Ende 2015 aus (vgl. Informationsschreiben der Dienststelle Raum und Wirtschaft [rawi] vom 30.4.2014). Der angefochtene Entscheid betrifft die teilweise Nichtgenehmigung der Ortsplanungsrevision von Schüpfheim mit Blick auf die darin vorgesehene Einzonung im Gebiet X. Bei dieser Sach- und Rechtslage stellt sich – angesichts der am 1. Mai 2014 hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerde somit zunächst die Frage der Anwendbarkeit von Art.