Die Einzonung betrifft 0,92 ha Fruchtfolgeflächen (FFF). A, Eigentümer des Grundstücks Nr. x und die Gemeinde Schüpfheim erhoben am 12. September 2013 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats, soweit damit die erwähnte Einzonung nicht genehmigt wurde. Aus den Erwägungen: 3. 3.1. Am 1. Mai 2014 trat das am 15. Juni 2012 geänderte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) in Kraft (AS 2014 899 ff.), das nach den vorstehenden Ausführungen im vorliegenden Verfahren massgebend ist