Am 29. November 2012 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schüpfheim eine Revision der Zonenpläne Siedlungsgebiet Nord und Süd, Landschaft, des Gefahrenzonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements (BZR). Der Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigte die Änderung des Zonenplans mit Ausnahme u.a. der Einzonung von Teilen des Grundstücks Nr. x, GB Schüpfheim von der Landwirtschafts- in die Arbeitszone A IV (10'290 m2). Die Einzonung betrifft 0,92 ha Fruchtfolgeflächen (FFF).