Selbst wenn sie nicht in der Lage gewesen wäre, eine Eingabe an das Gericht zu verfassen – was offen gelassen werden kann –, hätte sie doch einen Rechtsanwalt mit dem Verfassen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde betrauen können. Dies wäre selbst unter Berücksichtigung dessen möglich gewesen, dass sie gemäss dem aufgelegten Arztzeugnis jegliche Aufregung auf ein Minimum reduzieren musste. Daran ändert auch nichts, dass die Hospitalisation in die letzte Zeit der Rechtsmittelfrist gefallen ist.