Gleichzeitig zog sie ihr Interesse für die Forschungsstelle mit Start per Juli 2013 infolge ihrer Schwangerschaft zurück, hielt aber fest, dass sie per 1. Januar 2014 aus dem Mutterschaftsurlaub zurück sein werde. Am 10. Juni 2013 zog das Luzerner Kantonsspital seine Zusage für die Assistenzarztstelle zurück, worauf A am 6. September 2013 Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 20'000.-- wegen Diskriminierung durch Ablehnung einer Anstellung beantragen liess. Zudem sei ihr Schadenersatz in gerichtlich zu bestimmender Höhe zu leisten. Gleichzeitig liess sie ein Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist einreichen. Aus den Erwägungen: