An die Wiederherstellung von Rechtsmittelfristen sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Frage, ob Komplikationen während und nach der Schwangerschaft eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen, wurde vorliegend offen gelassen, weil der Ehemann als Rechtsanwalt die rechtzeitige Beschwerdeeinreichung hätte sicherstellen können (E. 5.). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A bewarb sich für eine Assistenzarztstelle im Luzerner Kantonsspital. Am 5. Februar 2013 teilte das Luzerner Kantonsspital A mit, dass sie definitiv auf dem Stellenplan für eine Weiterbildungsstelle in der Klinik B eingetragen worden sei.