Boden selber bearbeiten heisst, über die Betriebsleitung hinaus selber betriebliche Arbeiten verrichten, wobei darunter nicht nur die Bodenbearbeitung als solche, sondern auch alle anfallenden Arbeiten in der Tierhaltung, insbesondere Stallarbeiten, oder auch die Verwertung eigener Produkte gehören. Ebenfalls – aber nicht nur – zählen dazu die Führung der Buchhaltung und sämtliche administrativen Arbeiten (vgl. Hofer, a.a.O., Art. 9 BGBB N 17). Der Anteil der Arbeit, der durch den Betriebsleiter oder -leiterin und seine/ihre Familie geleistet wird, hängt von der Betriebsgrösse ab.