Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin deklariert in der Steuererklärung das landwirtschaftliche Einkommen aus dem fraglichen Betrieb als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und rechnet dementsprechend auch mit den Sozialversicherungsträgern ab. Er oder sie ist im Rahmen der Selbstbewirtschaftung verantwortlich und zeichnungsberechtigt gegenüber Behörden, Organisationen und Vertragspartnern. Führt ein Verwalter den Betrieb im Angestelltenverhältnis, so ist nicht er, sondern der Eigentümer, auf dessen Rechnung der Betrieb läuft, der Bewirtschafter.