3. Die Beschwerdeführerin beruft sich mit Bezug auf die Legitimation nicht nur auf den erwähnten Pachtvertrag. Sie macht auch geltend, sie bewirtschafte den landwirtschaftlichen Gutsbetrieb "E". In ihrer Eigenschaft als "Selbstbewirtschafterin" im Sinn von Art. 9 BGBB sei sie befugt, die umstrittene Genehmigung der Handänderung betreffend die im Streit liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke anzufechten. Sie sei selbstbewirtschaftende Pächterin. Die Beschwerdegegner sprechen ihr die Legitimation auch in dieser Hinsicht ab. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der Beschwerdeführerin die Rolle als Selbstbewirtschafterin im Sinn von Art. 9 BGBB zukommt. 3.1. 3.1.1.