SR 221.213.2) zu qualifizieren ist; dies umso weniger als das LPG gerade bloss Pachtverhältnisse von Grundstücken zum Gegenstand hat, die mit Blick auf strukturpolitische Belange (dazu: Strebel, Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Pächters gemäss dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, Zürich 2009, S. 8 ff.) nichts anderem als der landwirtschaftlichen Nutzung dienen (vgl. dazu Art. 1 Abs. 1 lit. a-c und Art.