Fraglich ist, ob der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitpächterin in diesem Rechtsmittelverfahren Parteistellung zukommt. Wie im Einzelnen darzulegen sein wird, hängt dies mit der Qualifikation des Pachtvertrags zusammen. 2.3. Laut Eintrag im Handelsregister bezweckt die BZ AG die Aufbereitung sowie den Transport von Sand- und Kiesmaterial und von recyclierbaren Baustoffen sowie die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Beratungen. Zum Gesellschaftszweck gehört ferner der Erwerb, das Halten und das Veräussern von Grundstücken sowie diese zu überbauen, mit dinglichen Rechten zu belasten oder davon zu befreien, und Beteiligungen.