eine Nichtbauzone (vgl. auch § 35 Abs. 1 und 5 PBG sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern V 07 89 vom 31.7.2009 E. 2b/bb und cc, bestätigt mit BGer-Urteil 2C_562/2009 vom 23.4.2010). Damit steht fest, dass die Vorinstanz die Handänderung der im Streit liegenden Grundstücke (…) mit Blick auf das BGBB mit Recht als bewilligungsbedürftig qualifiziert hat. 2. Der angefochtene Entscheid der Dienststelle lawa vom 24. Juli 2013 betrifft eine Bewilligung für den Erwerb von Grundstücken gemäss Art. 61 ff. BGBB. Derartige letztinstanzliche kantonale Entscheide in Anwendung des BGBB unterliegen nach Art. 89 BGBB der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art.