Die Abbau- und Deponiezone überlagert die Grundnutzungszone. Letztere entspricht der LWZ, soweit das Gelände im Bereich der südöstlichen Ecke der Parzelle im Zonenplan nicht als Wald ausgewiesen ist. Nach abgeschlossenem Abbau von Rohstoffen ist das interessierende Gelände im Bereich dieser Abbauzone nach Massgabe der kommunalen Nutzungsordnung wieder der vorgesehenen Grundnutzung – also der LWZ oder Wald – zuzuführen (vgl. Art. 17 Abs. 1 BZR Z). Entgegen dem Vorbringen der Beschwerdegegnerin liegt somit auch das Grundstück Nr. x nicht in der Bauzone. Daran ändert selbst die systematische Einordnung von § 51 des Planungs- und Baugesetzes (PBG;