Auf diese Weise stünden in den Rückeschneisen keine Bäume im Weg. Dem Einwand des Beschwerdeführers, vorhandene Jungbestände, namentlich Buchen, würden durch den bewilligten Holzschlag zerstört, entgegnet die Vorinstanz, die Schlaganzeichnung sei so gewählt worden, dass vorhandene und sich neu einstellende Jungbestände gerade geschont und erhalten würden. Sehr schwierig wäre dies hingegen im Fall einer Räumung, wie sie der Beschwerdeführer anstrebt.