So wurden Gefahrenträger zum Schlag angezeichnet, namentlich sämtliche flachgründigen Fichten im nördlichen Bereich (Felsuntergrund), in Übereinstimmung mit dem privaten forstlichen Gutachten des Beschwerdeführers vom (…). Überdies erfolgte die Anzeichnung gruppenweise, nicht auf Einzelbäume ausgerichtet, was darauf abzielt, den Abtransport (Rücken) im Bodenzug zu erleichtern. Auf diese Weise stünden in den Rückeschneisen keine Bäume im Weg.