Dieser Waldbestand, mit vorwiegend schlanken, kleinkornigen und dicht stehenden Fichten, weise in weiten Teilen eine andere Baumartenzusammensetzung auf als jener auf Grundstück z. Dieses umfasse unter anderem grosse, mächtige Buchen und Weisstannen und andere Laubbäume – und somit stabilere Baumarten, nebst den ebenfalls noch vorhandenen, aber nun zu entfernenden Bäumen. Eine zusätzliche Labilisierung auf Grundstück x gelte es zu verhindern, indem die Verjüngung auf Grundstück z mit rund drei Eingriffen über einen Zeitraum von 20 - 30 Jahren erfolge. Auch diese Ausführungen der Vorinstanz überzeugen. Der Beschwerdeführer setzt dem keine substantiierten Einwände entgegen.