Gemäss der Vorinstanz wirkt der Schutzwald jedoch schlechter, falls im oberen Bereich abgeholzt werde. Dieser Einwand der Vorinstanz überzeugt allein dadurch, dass der Schutzwald tatsächlich schmäler würde. Überdies weist die Vorinstanz auf die Gefahr hin, dass sich die bereits vorhandene Labilität des Waldbestands auf Grundstück x je nach Art des Eingriffs noch erhöhen könnte.