Die Vorinstanz räumt ein, dass in der Regel jeder waldbauliche Eingriff zu einer vorübergehenden Schwächung des verbleibenden Restbestands führe. Die Stabilisierung trete erst langsam und im Verlauf der folgenden Jahre ein, wenn die geförderten Bäume die entstandenen Lücken wieder auffüllten. Null Risiko in Bezug auf den Restbestand gebe es tatsächlich nur dann, wenn der gesamte Bestand bei einem Eingriff entfernt würde. Damit verbunden seien aber wiederum andere Risiken, insbesondere Naturgefahren im Zusammenhang mit der Bodenstabilität (Rutschung, Erosion, Murgang) sowie Risiken für die Nachbarbestände.