4.7. 4.7.1. Der Beschwerdeführer wendet in seiner Eingabe vom (…) ein, die Vorgaben der Wegleitung NaiS hätten grundsätzlich ihre Berechtigung, die angefochtene Nutzungsbewilligung berücksichtige jedoch die konkreten örtlichen Verhältnisse nicht. Zu diesen zählt er den aktuellen Zustand des Walds auf dem Grundstück z und auf dem westlich angrenzenden Grundstück x, den flächenmässigen Anteil seines Walds am gesamten Schutzwald sowie das Projekt "Nachhaltige Schutzwaldpflege entlang von Fliessgewässern" (Nasef) des Kantons Luzern aus dem Jahr 2006.