Dies ziele darauf ab, dass der Tannenaufwuchs unter den grossen Buchen freigestellt und unverletzt sei, ebenso die aufwachsenden Tannen im nördlichen Bereich, wo der Einhang von Fichten geräumt werde. 4.5.6. Insgesamt bejahte die Vorinstanz im streitbetroffenen Wald einen Handlungsbedarf, wobei sie die Dringlichkeit als mittel einstufte. 4.5.7. Zusammenfassend ergeben sich aufgrund der vorinstanzlichen Beurteilung im streitbetroffenen Wald folgende waldbauliche Ziele: Reduktion labiler Fichten; truppweiser Eingriff, wo Instabilitäten bestehen; Erhaltung einzelner stabiler Gruppen und markierter Stabilitätsträger; Vermeidung einer zu schnellen Verjüngung;