von dauernd über 40 %. Zudem erlaube es einzig bei gesicherter Verjüngung eine Lückengrösse (Öffnungsgrösse) von bis zu 12 a, in anderen Fällen hingegen nur eine solche von bis zu 6 a. Für das Idealprofil dürfe die Lückengrösse höchstens 4 a betragen, bei gesicherter Verjüngung höchstens 8 a. Zudem müsse der Schlussgrad normal-locker sein und der Deckungsgrad dauernd und kleinflächig über 60 %. Auch in horizontaler Hinsicht werde das Minimalprofil bereits gegenwärtig nicht erreicht. Folglich sah die Vorinstanz als Massnahmen vor, truppweise dort einzugreifen, wo Instabilitäten bestehen.