4.5. 4.5.1. Aus der massgebenden Naturgefahr und dem Standortstyp (der Standortsgruppe) leitete die Vorinstanz für jedes Bestandes- bzw. Einzelbaummerkmal das Minimalprofil und das Idealprofil ab, verglich dies mit dem Zustand im Zeitpunkt der Beurteilung (2013) und formulierte aufgrund dessen Massnahmen, teilweise auch mit Indikatoren und Zielwerten (zum Folgenden vgl. waldbauliche Beurteilung). 4.5.2. Hinsichtlich der Mischung erachtete die Vorinstanz eine Reduktion von labilen Fichten als erforderlich (Anteil Fichten gemäss Idealprofil 0 %, gemäss Minimalprofil 0-30 %). 4.5.3. Beim vertikalen Gefüge stellte sie viele ältere schwere Bäume fest, jedoch kaum entwicklungsfähige Einzelbäume.