abrufbar unter: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01599/index.html?lang=de). Ausserdem wurden die Anforderungsprofile gemäss NaiS (Anhang 1 und 2B) auf Stufe Kreisschreiben durch das zuständige Bundesamt (damals: BUWAL) auf den 1. Januar 2006 offenbar – für die Vollzugsbehörden – verbindlich erklärt (vgl. Wegleitung NaiS S. 30). 4.4. Gemäss der Beurteilung durch die Vorinstanz bzw. den zuständigen Revierförster gehört der streitbetroffene Wald zur Standortsgruppe "1b saure bis basenreiche Buchenwälder der sub- und untermontanen Stufe".