Die Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton bezieht sich auf das Ausmass der zu behandelnden Schutzwaldfläche. Unter der behandelten Fläche wird derjenige Teil eines Schutzwaldperimeters verstanden, der während der Programmperiode durch Pflege- und Verjüngungsmassnahmen basierend auf der Konzeption NaiS hinsichtlich des langfristigen waldbaulichen Ziels erfasst wurde (Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich [Hrsg. BAFU], Bern 2011, Teil 7: Fachspezifische Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Schutzwald, S. 7 Ziff. 7.2.3 und S. 11 Ziff. A1; abrufbar unter: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01599/index.html?lang=de).